Gründung einer GmbH in Deutschland, Schaffung von Arbeitsplätzen und Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
Firmengründung in Deutschland durch Ausländer aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union (EU)
Wie dies möglich ist und was dabei zu beachten ist, haben wir in zehn Schritten für Sie zusammengefasst.
Aufenthaltserlaubnis in 10 Schritten
You do not use the ambassador in your home country to enter Germany to set up your own business and business for your country.
Mit dem richtigen Visum nach Deutschland einreisen, um sich selbstständig zu machen – Alternativ: eine GmbH in Deutschland durch eine Vertrauensperson gründen oder ein funktionierendes Unternehmen kaufen.
Nach der Einreise: Beantragung einer Verlängerung einer 1-3jährigen Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG durch persönliches Gespräch bei der Ausländerbehörde und Vorlage folgender Unterlagen:
NS. Krankenversicherungsschutz (private Versicherungslösung).
ii. Notarsatzung, Businessplan, Finanzierungsplan, Verdienstschätzung, Lebenslauf, Berufsbefähigungszeugnis, Gründungsurkunde, Gesellschafterverzeichnis, Eintragung / Eintragung im Handelsregister.
iii. Ab 45 Jahren: Zahlungsnachweis für die gesetzliche oder private Rentenversicherung – ausreichende Altersreserve erforderlich.
NS. Mietvertrag – Standort.
Anschließend bittet die Ausländerbehörde die örtliche Industrie- und Handelskammer um eine Bewertung des Gesamtvorhabens anhand des Businessplans.
Anschließend wird der Unternehmensgründer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) aufgefordert, einen Kapital- und Finanzierungsplan, einen Businessplan und unternehmerische Erfahrungen, Auswirkungen auf Bildung und Beschäftigung sowie Beitrag zu Innovation und Forschung vorzulegen. Die Ausländerbehörde benötigt die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Geschäftsidee und bezieht diese in die Aufenthaltserlaubnisentscheidung mit ein, ist aber nicht darauf angewiesen.
NS. Anmeldung beim Zivilstandsamt (muss nicht am Sitz der Gesellschaft sein).
ii. Erstellung der Gründungsurkunde und der Gesellschafterliste, zusammen mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrages und der notariellen Beurkundung.
iii. Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) am Sitz des Unternehmens.
NS. Eröffnung eines Kontos mit einer Ersteinzahlung von mindestens 12.500 € auf ein Geschäftskonto, idealerweise über einen persönlichen Besuch bei der Bank (aufgrund des Geldwäschegesetzes unterliegen Banken mittlerweile strengen Anforderungen an Kundenbewertungen).
V. Beantragung eines Geschäftskontos. Hier geht es um das Geldwäschegesetz und die besonderen Anforderungen der Bafin zur Kontoeröffnung durch Ausländer.
vi. Eintragung in das Handelsregister.
Fortführung des Firmenkontos bei Übernahme
Eintragung im Handelsregister
Eintragung mit Verzeichnis der Geschäftsführung und ggf. Gesellschafter beim Finanz-/Steueramt am Sitz der Gesellschaft.
Prüfung der Befreiung von der Rentenversicherung.
Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
Nach frühestens drei Jahren erfolgreicher Tätigkeit kann auf Antrag bei der Ausländerbehörde eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Vereinigung von Familienmitgliedern in ihrem Schicksal